Ob du deine Parkbewilligung frühzeitig kündigen kannst, entscheidet ausschliesslich die Betreiberin.
Gleiches gilt für eine allfällige Rückerstattung der Kosten für die Parkbewilligung.
Wende dich also in beiden Fällen direkt an die Betreiberin.
Geändert am: Fr, 2 Aug, 2024 um 10:56 VORMITTAGS
Ob du deine Parkbewilligung frühzeitig kündigen kannst, entscheidet ausschliesslich die Betreiberin.
Gleiches gilt für eine allfällige Rückerstattung der Kosten für die Parkbewilligung.
Wende dich also in beiden Fällen direkt an die Betreiberin.
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