Eine Parkbewilligung berechtigt zum gleichzeitigen Parkieren eines Fahrzeuges. Die Parkbewilligung ist digital, entsprechend muss nichts im Fahrzeug hinterlegt werden. Daher kann die Prüfung ob ein Fahrzeug zum Parkieren berechtigt ist, ausschliesslich über das Kennzeichen erfolgen.


Deshalb ist es notwendig, dass auf der entsprechenden Parkbewilligung immer das Kennzeichen des parkierten Fahrzeuges gesetzt wird.


Wird dies nicht gemacht, so kann für das Kennzeichen des parkierten Fahrzeuges keine gültige Parkbewilligung gefunden werden und es muss bei einer Kontrolle mit einer Ahndung wegen Falschparkierens gerechnet werden.